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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer (B2B) der Uwe Bothe Consulting (Spanien) §1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Uwe Bothe Consulting und Unternehmern gemäß § 14 BGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. (2) Unsere Community- und Dienstleistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (3) Mit der Annahme unseres Angebots bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht (siehe § 6).
§2 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Darstellung unserer Beratungs-, Begleitungs-, Dienstleistungs- und Community-Angebote auf unseren Webseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. (2) Vertragspartner ist: Uwe Bothe Consulting Paseo de Soria 7 03195 Los Arenales del Sol Spanien Registernummer: ESX6301148E (3) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden über unsere Webseiten, über einen von uns genutzten Checkout-Anbieter oder über eine von uns bereitgestellte Verkaufsplattform zustande. (4) Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Bestandteile der jeweiligen Leistung, der Preis sowie gegebenenfalls die Vertragslaufzeit im jeweiligen Bestellprozess angezeigt. (5) Der Kunde gibt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kaufen“, „Kostenpflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. (6) Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bereitstellung der gebuchten Leistung, die Freischaltung des Zugangs oder durch eine entsprechende Bestätigung in Textform. (7) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die jeweils im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister. (8) Die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vor Abschluss der Bestellung eingesehen werden. (9) Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die im Bestellprozess dargestellte Leistungsbeschreibung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im Rahmen des Bestellvorgangs getroffenen Vereinbarungen.
§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit (1) Die Vergütung für die jeweils vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Bestellprozess zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren gesetzlichen Abgabe. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren. (3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten oder über einen von Uwe Bothe Consulting eingesetzten Zahlungsdienstleister. (4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. (5) Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Gerät der Kunde mit einer vereinbarten Rate in Verzug, ist Uwe Bothe Consulting berechtigt, nach vorheriger angemessener Fristsetzung den Zugang zu vereinbarten Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend auszusetzen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (6) Bereits erbrachte Beratungs-, Begleitungs-, Dienstleistungs- oder Unterstützungsleistungen bleiben von einer Sperrung des Zugangs unberührt und sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. §4 Leistungsbeginn und Bereitstellung der Leistungen
(1) Die vereinbarten Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen beginnen grundsätzlich nach erfolgreichem Vertragsschluss und Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2) Soweit Bestandteil des gebuchten Angebots ein Zugang zu einer Community oder zu ergänzenden digitalen Ressourcen ist, erfolgt die Freischaltung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang. (3) Individuelle Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Webseiten, Landingpages, Templates oder vergleichbaren Arbeitsergebnissen, beginnen nach Bereitstellung der hierfür erforderlichen Informationen durch den Kunden. (4) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern entsprechende Ausführungsfristen angemessen. (5) Soweit ergänzende digitale Ressourcen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der Unterstützung der individuellen Zusammenarbeit und können während der Vertragslaufzeit erweitert, aktualisiert oder angepasst werden, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. §5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen behalten wir uns vor, den Zugang zu digitalen Produkten, Ressourcen oder Community-Bereichen zu sperren oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Bereits erbrachte Beratungs- und Umsetzungsleistungen sowie freigeschaltete, nicht rückgebbare Ressourcen sind bis zum Zeitpunkt der Sperrung oder Kündigung voll zu vergüten.
§6 Widerrufsrecht und Vertragsbeendigung (1) Sämtliche Angebote von Uwe Bothe Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Absenden der Bestellung im Checkout-Prozess bestätigt der Kunde ausdrücklich und verbindlich, den Vertrag als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher. Da sich unsere Leistungen ausnahmslos an Unternehmer richten und der Kunde seinen Unternehmerstatus im Checkout bestätigt hat, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Sollte entgegen der ausdrücklichen Ausrichtung unserer Angebote und trotz der Bestätigung im Checkout ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall erlischt ein etwaiges Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen vorzeitig, sobald Uwe Bothe Consulting mit der Ausführung der Leistung begonnen hat und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Die vereinbarten Leistungen beginnen regelmäßig unmittelbar nach Vertragsschluss oder nach Zahlungseingang durch die Freischaltung des Mitgliederbereichs, der Community, der Templates, der KI-Tools oder der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder im Rahmen der freiwilligen Kulanzregelung gemäß § 14 dieser AGB möglich. §7 Community-Regeln und Ausschluss aus der Community (1) Soweit der Vertrag den Zugang zu einer Community umfasst, dient diese dem fachlichen Austausch, der gegenseitigen Unterstützung sowie der individuellen Begleitung der Teilnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen. (2) Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen, sachlichen und fairen Umgang miteinander. (3) Uwe Bothe Consulting ist berechtigt, den Zugang zur Community vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Community-Regeln verstößt. Ein erheblicher Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied: andere Mitglieder beleidigt, bedroht oder diskriminiert, strafbare, rechtswidrige oder menschenverachtende Inhalte veröffentlicht oder verbreitet, den ordnungsgemäßen Betrieb der Community nachhaltig beeinträchtigt, wiederholt gegen berechtigte Anweisungen der Community-Moderation verstößt, ohne vorherige Zustimmung von Uwe Bothe Consulting innerhalb der Community Werbung für eigene oder fremde Produkte oder Dienstleistungen betreibt, die Community gezielt zur Kundengewinnung oder Mitgliederakquise nutzt, vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Inhalte unbefugt an Dritte weitergibt. (4) Vor einem dauerhaften Ausschluss wird dem Mitglied grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sein Verhalten einzustellen, sofern der Verstoß nicht so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Sperrung erforderlich erscheint. (5) Ein Ausschluss aus der Community berührt den Bestand des zugrunde liegenden Vertrages grundsätzlich nicht. Soweit der Ausschluss auf einem erheblichen schuldhaften Verstoß des Kunden beruht, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des Community-Zugangs. §8 Kostenlose Communities
(1) Der Zugang zu kostenlosen Communities von Uwe Bothe Consulting erfolgt freiwillig und ohne rechtlichen Anspruch. Ein Anspruch auf dauerhafte Mitgliedschaft besteht zu keiner Zeit. (2) Mitglieder kostenloser Communities können jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist endgültig; eine erneute Teilnahme ist nicht möglich. (3) Der Zugang zu kostenlosen Communities ist unmittelbar mit dem Bezug unseres E-Mail Abonnements (Newsletter) verknüpft. Da wir aus der Community heraus ebenfalls E-Mails an alle Mitglieder versenden und eine getrennte Abmeldung von Community-Nachrichten technisch nicht möglich ist, werten wir eine Abmeldung vom Newsletter so, dass der Teilnehmer auch keine Community-Nachrichten mehr erhalten möchte. Aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung der Privatsphäre wird in diesem Fall der Community-Zugang ebenfalls beendet. (4) Nach einer Abmeldung vom Newsletter wird die verwendete E-Mail-Adresse aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung der Privatsphäre dauerhaft auf einer Blockliste vermerkt. Eine erneute Anmeldung mit derselben E-Mail-Adresse ist nicht mehr möglich. §9 Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. §10 Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. §11 Außergerichtliche Streitbeilegung Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. §12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt ausschließlich das Recht des Königreichs Spanien. Das UN-Kaufrecht sowie das internationale Privatrecht finden keine Anwendung, soweit abdingbar. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Alicante (Spanien), sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. §13 Änderung der AGB (1) Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen erforderlich ist. (2) Über Änderungen werden bestehende Kunden rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. (3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. §14 Kulanzregelung zur Vertragsauflösung (1) Da sich unsere Angebote ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verträge sind grundsätzlich bindend.
(2) Uwe Bothe Consulting kann Verträge auf schriftlichen Antrag des Kunden (per E-Mail) aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorzeitig auflösen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine solche vorzeitige Vertragsauflösung besteht ausdrücklich nicht.
(3) Ein Antrag auf Kulanzstornierung kann ausschließlich innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses gestellt werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage ist eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Stornierung unter keinen Umständen mehr möglich.
(4) Stimmt Uwe Bothe Consulting einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus Kulanz innerhalb der 14-tägigen Frist zu, wird eine Bearbeitungs- und Aufwandspauschale in Höhe von 500,00 EUR fällig.
(5) Diese Pauschale dient dem Ausgleich des administrativen Aufwands (Einrichtung der Zugänge, Bereitstellung der Infrastruktur) sowie dem Umstand, dass dem Kunden mit Vertragsschluss sofortige, nicht rückgebbare Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Webseiten-Templates, spezifische KI-Prompts, Zugang zu KI-Tools sowie urheberrechtlich geschützte Arbeitsmaterialien und Vorlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit technisch nicht zurückgegeben werden können.
(6) Der verbleibende, bereits gezahlte Kaufpreis wird dem Kunden nach Abzug der Pauschale von 500,00 EUR erstattet. Sollte der Kunde Ratenzahlung vereinbart und die erste Rate die Pauschale von 500,00 EUR nicht decken, ist der Differenzbetrag vom Kunden sofort nachzuzahlen, bevor der Vertrag aufgelöst wird. §15 Leistungscharakter unserer Angebote (1) Die von Uwe Bothe Consulting angebotenen Leistungen sind individuelle Beratungs-, Begleitungs- und Umsetzungsleistungen für Unternehmer. Ziel der Zusammenarbeit ist die Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Optimierung konkreter unternehmerischer Projekte des Kunden. (2) Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt auf der individuellen Beratung, dem persönlichen Austausch, der technischen Unterstützung sowie der projektbezogenen Begleitung. Hierzu gehören insbesondere die Analyse der individuellen Ausgangssituation, die gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen, die Erstellung oder Unterstützung bei der Erstellung von Webseiten, Landingpages, Marketingmaterialien und vergleichbaren Projekten sowie die laufende Begleitung während der Umsetzung. (3) Ergänzend können dem Kunden digitale Ressourcen wie Vorlagen, Templates, Checklisten, Arbeitshilfen, Aufzeichnungen von Live-Calls, technische Dokumentationen oder vergleichbare Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Diese dienen ausschließlich der Unterstützung der individuellen Zusammenarbeit und stellen keinen eigenständigen Vertragsgegenstand dar. (4) Die Reihenfolge oder Struktur bereitgestellter Inhalte dient ausschließlich der besseren Orientierung innerhalb der Plattform. Hieraus ergibt sich weder ein verpflichtender Ablauf der Zusammenarbeit noch ein festes Curriculum oder eine Verpflichtung, Inhalte in einer bestimmten Reihenfolge zu bearbeiten. (5) Die Zusammenarbeit orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, Fragestellungen und Projekten des Kunden. Inhalt, Umfang und Schwerpunkt der Beratung können sich während der Vertragslaufzeit entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt verändern. (6) Es finden keine Prüfungen, Leistungsnachweise, Zertifizierungen oder sonstigen formalen Erfolgskontrollen statt. Feedback erfolgt ausschließlich im Rahmen der individuellen Beratung und dient der Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Kundenprojekts. (7) Ein wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg ist nicht geschuldet. Die Verantwortung für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie für unternehmerische Entscheidungen verbleibt ausschließlich beim Kunden.
§16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. §17 Besondere Regelungen für „OneDayWeb.site“ (1) Gegenstand der Zusammenarbeit im Rahmen von „OneDayWeb.site“ ist die individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung des Kunden bei der Entwicklung, Erstellung und Optimierung einer eigenen Webseite oder Landingpage für sein Unternehmen. (2) Bestandteil der vereinbarten Leistung ist insbesondere die Erstellung eines individuellen ersten Webseiten- oder Landingpage-Entwurfs auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Hierzu stellt der Kunde die für das Projekt erforderlichen Inhalte und Angaben über die hierfür vorgesehenen Formulare oder auf anderem vereinbarten Weg zur Verfügung. (3) Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und orientiert sich ausschließlich an den individuellen Anforderungen des jeweiligen Kunden. Inhalt, Umfang und Schwerpunkt der Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Projektstand sowie den vom Kunden eingebrachten Fragestellungen. (4) Während der Zusammenarbeit unterstützt Uwe Bothe Consulting den Kunden insbesondere durch: individuelle Beratungsgespräche und Live-Calls, Feedback zur konkreten Umsetzung des Kundenprojekts, technische Unterstützung, Hilfestellung bei der Erstellung und Optimierung von Webseiten und Landingpages, Unterstützung bei Positionierung, Angebot, Marketing und verwandten unternehmerischen Fragestellungen, soweit diese für das konkrete Projekt relevant sind. (5) Zur Unterstützung der Zusammenarbeit können dem Kunden ergänzend digitale Ressourcen wie Vorlagen, Templates, Checklisten, Beispiele, technische Dokumentationen, KI-Prompts, Prozesse, Workflows, Aufzeichnungen von Live-Calls oder vergleichbare Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt werden. Diese dienen ausschließlich der Unterstützung der individuellen Umsetzung des jeweiligen Kundenprojekts. (6) Die Bereitstellung dieser ergänzenden Ressourcen begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge der Bearbeitung, einen festen Ausbildungs- oder Lehrplan oder eine systematische Vermittlung von Lerninhalten. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche bereitgestellten Ressourcen er für sein Projekt nutzt. (7) Eine Verpflichtung zur Bearbeitung bestimmter Inhalte, zur Teilnahme an einzelnen Live-Calls oder zur Erreichung bestimmter Zwischenziele besteht nicht. Ebenso finden keine Prüfungen, Leistungsbewertungen, Zertifizierungen oder sonstigen Erfolgskontrollen statt. (8) Der Erfolg eines Projekts hängt wesentlich von den Entscheidungen, der Mitwirkung und der Umsetzung des Kunden ab. Uwe Bothe Consulting schuldet daher keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg. (9) Sämtliche im Rahmen von „OneDayWeb.site“ bereitgestellten Vorlagen, Templates, Dokumente, KI-Prompts, Prozesse, Arbeitshilfen, technischen Ressourcen sowie sonstigen Inhalte bleiben geistiges Eigentum von Uwe Bothe Consulting, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (10) Der Kunde erhält für die Dauer der vertraglich vereinbarten Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Uwe Bothe Consulting. (11) Mit der Erstellung des individuellen Webseiten- oder Landingpage-Entwurfs sowie der Bereitstellung der vereinbarten Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen gelten die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen als erbracht. Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien.
(12) Ergänzende Regelung zur technischen Umsetzung („Bau der Webseite an einem Tag“):
Sofern der Kunde trotz aktiver Teilnahme am Gruppenprogramm die technische Umsetzung der Webseite nicht selbstständig abschließen kann, übernimmt Uwe Bothe Consulting die finale Erstellung der Webseite an einem vereinbarten Projekttag.
Diese Leistung ist an die folgenden strikten Mitwirkungspflichten des Kunden gebunden:Rechtzeitige Datenlieferung: Der Kunde muss alle für die Webseite erforderlichen Inhalte (Texte, hochauflösende Bilder, Logos, Impressumsangaben) sowie die notwendigen technischen Zugänge (Hosting, Domain, CMS-Logins) spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Projekttag vollständig und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Verfall bei Untätigkeit: Liefern Sie die Inhalte nicht rechtzeitig oder verweigern Sie die Mitwirkung, erlischt unser Versprechen, die Seite für Sie zu bauen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Gebühr besteht in diesem Fall nicht.
Abnahme am Projekttag: Da die Erstellung im Rahmen eines Express-Verfahrens an einem Tag erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, am Projekttag für Rückfragen und die finale Abnahme erreichbar zu sein. Mit Bereitstellung der Seite am Ende dieses Tages gilt das Werk als abgenommen. Spätere Änderungswünsche (Design-Anpassungen) sind nicht Teil dieses Angebots und müssen separat vergütet werden.
Stand: 31.07.2026
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